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Baurecht in Luzern

Bau­recht

Baurecht

Das Gebiet des Baurechts ist eine komplexe und äusserst umfangreiche Materie. Es umfasst sowohl das private Baurecht als auch das öffentliche Bau- und Planungsrecht. Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Privatpersonen, also beispielsweise zwischen Bauherr und dem Bauunternehmen, welches mit der Realisierung des Bauprojekts beauftragt wurde. Demgegenüber hat das öffentliche Baurecht die Rechtsbeziehung zwischen Privatperson und den Behörden zum Gegenstand.



Privates Baurecht


Verträge sind im Privatrecht bekanntlich von hoher Relevanz. Im Zusammenhang mit dem privaten Baurecht reicht die Vertragsvielfalt beispielsweise vom Architekturvertrag bis hin zum einfachen Auftrag, Werkvertrag und Total-/ Generalunternehmervertrag. Gerne übernehmen unsere Anwälte für Sie die Ausarbeitung oder die Überprüfung der von Ihnen gewünschten oder notwendigen Verträge.


Ebenfalls sind wir für Sie da, wenn Ihr Bauwerk nach Bauabschluss trotz sorgfältiger Planung nicht dem entsprechen sollte, was visualisiert und vereinbart wurde. Wir unterstützen Sie bei der Behebung von Mängeln und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.



Öffentliches Baurecht


Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf eine Baubewilligung, wenn Sie sämtliche Vorgaben des öffentlich-rechtlichen Baurechts erfüllen. Hier stellen sich insbesondere Fragen des Umwelt-, Natur- und Heimatschutzes, der Sonderbau- und Abstandsvorschriften, der Zonenordnung und der rechtsgenüglichen Erschliessung. Unsere Anwälte stehen Ihnen mit Ihrer Fachkenntnis zur Verfügung, um so die Einhaltung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Vorgaben zu gewährleisten.


Kontaktieren Sie uns unter 041 910 54 54 oder über info@kanzlei-bellevue.ch. Wir freuen uns auf Sie!

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